Niedrigzinsumfeld – Pensionskassen – Risiken für Arbeitgeber
Das BAG hatte bereits entschieden, dass der Arbeitgeber für Leistungseinbußen aufgrund einer Sanierungsklausel bei Pensionskassen grundsätzlich seinen Mitarbeitern gegenüber einzustehen hat. Inzwischen sind aus jüngerer Vergangenheit Fälle bekannt, in denen Versorgungseinrichtungen wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die versicherungsvertraglich vereinbarten Leistungen – außerhalb einer Sanierungsklausel oder der gesetzlichen Möglichkeiten nach §§ 163 f. VVG und § 300 VAG – unter Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen reduzieren.
In diesen Fallgestaltungen gilt es aus Arbeitgebersicht vor allem zweierlei zu beachten: Zum einen droht dem Arbeitgeber eine potenzielle „Ausfallhaftung“ gegenüber seinen Mitarbeitern. Zum anderen sollte der Arbeitgeber die Verjährung etwaiger Ansprüche gegenüber der Versorgungseinrichtung aus dem Versicherungsvertrag im Blick haben.