Gesamtschuldverhältnis – Einstandspflicht – Klauselkontrolle von AVB
Ausblick auf eine Entscheidungsanmerkung von Lämpe / Börner
Mit Entscheidung vom 13.07.2021 hat das BAG eine bedeutsame Entscheidung für Fragestellungen zur Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG hinsichtlich des möglichen Entstehens einer Gesamtschuld zwischen dem die Versorgung zusagenden Arbeitgeber und einem etwaigen externen Versorgungsträger ei-nerseits sowie zur Klauselkontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) andererseits getroffen. Aufgrund der Bedeutung der Entscheidung werden wir diese in einer Entscheidungsanmerkung eingehend kommentieren und Ihnen diese in der kommenden Ausgabe unserer Informationen zur Verfügung stellen.
BAG vom 13.07.2021 – 3 AZR 298/20