Die Förster & Cisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kümmert sich seit ihrer Gründung um Ihre Rechtsfragen in der betrieblichen Altersversorgung.
Ob Sie eine einfache Rechtsberatung zum Thema betriebliche Altersversorgung benötigen, oder eine Rechtsvertretung wünschen, wir sind Ihr Ansprechpartner. Unsere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung reichen von der Verteidigung in Rechtsfragen über außergerichtliche und gerichtliche Beratung, bis hin zur Unterstützung und Entlastung von Personalabteilungen.
Unsere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Überblick:
Interessenwahrnehmung und Verteidigung in Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung
Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung
Unterstützung & Entlastung von Personalabteilungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
Rechtsdienstleistungen in Sonderkonstellationen & hinsichtlich besonderer Personengruppen
Publizistische Tätigkeit
Dr. Michael Karst / Theodor B. Cisch
begründet von Peter Ahrend / Wolfgang Förster / Jochen Rühmann / Hans-Heinrich Schumann
Kommentar
15. Auflage, München 2018
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Was bedeutet betriebliche Altersversorgung?
Der Begriff der betrieblichen Altersversorgung wird durch § 1 BetrAVG definiert als Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, welche einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden. Hiervon umfasst sind sowohl arbeitgeberfinanzierte, arbeitnehmerfinanzierte als auch gemeinsam finanzierte Versorgungszusagen. Das Betriebsrentengesetz unterscheidet zwischen folgenden Formen der Versorgungszusagen:
- Leistungszusage
- Beitragsorientierte Leistungszusage, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG
- Beitragszusage mit Mindestleistung, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG
- Reine Beitragszusage, § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG
- Entgeltumwandlungszusagen, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG
- Umfassungszusagen, § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG
Wenn Sie mehr über die betriebliche Altersversorgung erfahren möchten, schauen Sie sich gerne unseren Blog an. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen zum Thema.
Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersversorgung?
Es gibt bei der betrieblichen Altersversorgung mehrere Arten der Durchführung. Es wird zwischen unmittelbaren und mittelbaren bzw. versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung unterschieden:
- Direktzusage
Bei einer Direktzusage erfolgt die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar über den Arbeitgeber. Dieser erteilt die Zusage und zahlt im Versorgungsfall sodann die geschuldete Versorgungsleistung (Rente, Rate oder Kapital) aus. Hinsichtlich der Versorgungsleistungen bildet der Arbeitgeber in der Anwartschaftsphase sogenannte Pensionsrückstellungen. - Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähigen Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (§ 1b Abs. 4 BetrAVG). Die Versorgungszusage gilt in dem Zeitpunkt als erteilt, von dem an der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten der Unterstützungskasse gehört. - Pensionskasse / Pensionfonds
Anders als eine Unterstützungskasse handelt es sich bei der Pensionskasse / Pensionsfonds um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt (§ 1b Abs. 3 BetrAVG). - Direktversicherung
Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung wird eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Aus dieser Versicherung sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt (§ 1b Abs. 2 BetrAVG).
Welche Rechtsdienstleistungen bieten wir Ihnen?
Unsere Rechtsanwälte sind auf Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert und agieren von unserem Sitz in Wiesbaden aus bundesweit für unsere nationalen und internationalen Mandanten.
Wir bieten Ihnen unter anderem:
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Gerichtliche Beratung und Vertretung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Rechtsdienstleistungen in Sonderkonstellationen & hinsichtlich besonderer Personengruppen
- Unterstützung und Entlastung von Personalabteilungen
- Erstellung rechtlicher Stellungnahme zwecks Vorbereitung von Entscheidungen des Unternehmens
- Erstellung von Rechtsgutachten und Zweitgutachten zu jeglichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung (second legal opinion)
Sie haben sich bereits Gedanken über Ihre Altersvorsorge gemacht und haben Fragen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung? Dann sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte für betriebliche Altersversorgung.
Unsere Herangehensweise bei Rechtsstreitigkeiten zur betrieblichen Altersversorgung:
Bei Streitigkeiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung empfiehlt sich auf Grund der Komplexität regelmäßig bereits außergerichtlich oder spätestens in der ersten Instanz eine sorgfältige und umfangreiche Aufbereitung des Sach- und Streitstandes. Selbstverständlich lassen wir hierbei nicht die Kosten außer Acht. Unsere Anwaltskanzlei versucht daher zunächst mit Ihnen gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Dies soll dazu dienen, Ihnen Zeit und Geld zu sparen.
Erst wenn klar ist, dass eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf die Streitigkeiten zur betrieblichen Altersversorgung nicht möglich ist, fokussieren wir uns auf eine gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr der Ansprüche.
Sie haben weitere Fragen zum Thema betriebliche Altersversorgung, oder möchten einen kurzfristigen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte vereinbaren?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!